Unterrichtsmaterial Ethik Glaubensvielfalt Weltreligionen Über den Islam diskutieren
Über den Islam diskutieren
Ist der Islam ein Teil Europas? Wie viel fremde Religiosität verträgt unsere Gesellschaft? Wie viel Toleranz ist für ein gelingendes Zusammenleben notwendig? Anhand dreier Fallbeispiele erörtern die Lernenden Europas Verhältnis zum Islam, Toleranzgrenzen und unveräußerliche Grundrechte. Diese Unterrichtseinheit, konzipiert für die Sekundarstufe I, erschienen in RAAbits Ethik/Philosophie, erörtert Ursachen für Ängste im Umgang miteinander und sowie Möglichkeiten der Annäherung über Differenzen hinweg. Fall 1: Das Schweizer Minarettverbot. Seit 2006 diskutieren die Schweizer, ob in ihrem Land Minarette gebaut werden dürfen. Seit der Volksabstimmung 2009 sind sie verboten. Seitdem erörtert Europa, ob das Schweizer Minarettverbot gegen die Religionsfreiheit verstößt. Als Einstieg in die Doppelstunde über den Schweizer Minarettstreit dient ein Plakat der Initiative für das Minarettverbot. Deutlich wird, dass dem Wahlplakat ein einseitiges, ausschließlich negatives Islambild zugrunde liegt. Der Islam wird als gewaltbereite Religion verunglimpft. Dabei rekurriert das Plakat bewusst auf angstbesetzte Symbole wie die Burka und bedient tief sitzende Vorurteile. Ziel ist es, Ängste und Ressentiments gezielt zu schüren. In arbeitsteiliger Gruppenarbeit setzen sich die Jugendlichen anschließend mit den Argumenten der Befürworter und der Gegner der Minarett-Initiative auseinander. Die detaillierte Analyse der Argumente beider Parteien verdeutlicht, dass die Gründer der Minarett-Initiative weder eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe noch eine ernsthafte Lösung des Problems anstreben. Sie sind davon überzeugt, dass die westliche und die islamische Kultur unvereinbar sind. Fall 2: Die Mohammed-Karikaturen von Kurt Westergaard. An der Frage, ob man Mohammed karikieren dürfe, scheiden sich bis heute die Geister. Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem Streit um Kurt Westergaards Mohammed-Karikatur erkennen die Lernenden, dass Gewalt hier als ein dem Islam inhärentes Moment gedeutet wird. Ein Lehrervortrag informiert die Lernenden über die Hintergründe der Karikaturen. Deutlich wird, dass es sich bei dem hier Karikierten um den Propheten Mohammed handelt. Um zu begreifen, dass das Entsetzen vieler Muslime nicht nur aus der unberechtigten Verknüpfung von Islam und Terrorismus resultierte, sondern sich bereits auf die Darstellung des Propheten bezog, welche als solche dem islamischen Bilderverbot widerspricht, stellt diese Unterrichtseinheit der Karikatur eine türkische Buchmalerei entgegen. Bevor die Jugendlichen Stellung nehmen, recherchieren sie die Reaktionen auf die Karikaturen Kurt Westergaards weltweit. Ihr Fokus liegt dabei auf dem damaligen dänischen Premierminister Rasmussen, der sich distanzierte, aber nicht entschuldigte, dem internationalen Druck aber letztlich nachgab und seine Aussage korrigierte. Spiegelt sich in seinem Verhalten die Unsicherheit des Abendlandes wider, hinsichtlich eines gelingenden Spagats zwischen der Wahrung eigener Werte und dem respektvollen Umgang mit dem Islam? Fall 3: Das Kopftuchverbot. Das muslimische Kopftuch ist ein sensibles Thema, nicht erst seit dem Tag, an dem Fereshta Ludin vor dem Verfassungsgericht für ihr Recht klagte, als Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch tragen zu dürfen. Im Rahmen dieser Unterrichtseinheit informieren sich die Schülerinnen und Schüler über ihre Geschichte und die Änderung des baden-württembergischen Schulgesetzes, die den Protest von Fereshta Ludin nach sich zog. Das Bundesverfassungsgericht tat sich schwer, einen Schlussstrich unter die Kopftuchdebatte zu ziehen. Ob die Neutralitätspflicht der Lehrkräfte Vorrang hat vor der Religionsfreiheit oder ob es sich umgekehrt verhält, diese Entscheidung überließ das Bundesverfassungsgericht den jeweiligen Bundesländern. Verstößt das Kopftuchverbot gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und der Religionsfreiheit? Das erörtern die Lernenden in einem abschließenden Streitgespräch. Die Entscheidung hängt maßgeblich ab von der Deutung des Kopftuches. Begreift man es als Ausdruck individueller Religiosität, so gelten für die Trägerin die Grundsätze der Religionsfreiheit und der Gleichberechtigung. Ist man jedoch der Überzeugung, dass das muslimische Kopftuch notwendig immer auch Werte und Vorstellungen zum Ausdruck bringt, welche mit unserer freiheitlichen Grundordnung grundsätzlich nicht zu vereinbaren sind, so verletzt es den Grundsatz der Neutralität.
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