Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Beamtenstatus und kinderpornographisches Material sind unvereinbar
Beamtenstatus und kinderpornographisches Material sind unvereinbar
Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Eine verbeamtete Lehrkraft, die kinderpornographisches Material besitzt, verliert ihren Beamtenstatus. In seinem Urteil vom 24. Oktober 2019 hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage beschäftigt, zu welchen disziplinarischen Konsequenzen der Besitz kinderpornographischen Materials bei verbeamteten Lehrkräften führt. Gleichzeitig beschäftigt sich die Entscheidung mit dem Verhältnis „Strafrecht – Disziplinarrecht“.
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