Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Müssen sich Lehrkräfte alles gefallen lassen?
Müssen sich Lehrkräfte alles gefallen lassen?
Der FallDer Angeklagte war als sog. 1-Euro-Kraft in der Schulbetreuung einer ersten Klasse eingesetzt. Nachdem er zunächst mit den Kindern gespielt hatte und es dabei durchaus „wild“ zugegangen war, wollte er sich etwas zurückziehen und ging in einen anderen Teil des Hofes. Die Kinder realisierten nicht, dass A nicht mehr mit ihnen spielen wollte, sodass eine Gruppe fünf bis zehn Jungen ihn verfolgte. Im weiteren Verlauf schlugen und bespuckten ihn die Kinder; verbale Einwirkungen auf die Kinder blieben erfolglos. Seinen in der Nähe sitzenden hauptamtlich tätigen Kollegen wollte er nicht um Hilfe bitten, da er sich von diesem in der Klasse unerwünscht fühlte: einen Rückzug in das Schulgebäude verwarf er, weil er für diesen Fall Sanktionen seitens der Behörde fürchtete. Um den Angriff abzuwehren, versetzte er dem am nächsten stehenden O eine Ohrfeige. Dieser erlitt nicht unerhebliche Schmerzen, die nach ca. zehn Minuten wieder abklangen. Die nunmehr geschockten Kinder beendeten ihre Attacken.Auf entsprechenden Strafantrag hin wird das Strafverfahren gegen A eröffnet. Das zuständige Amtsgericht verurteilt A wegen Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html) zu einer Geldstrafe. Dagegen legt A. erfolglos Berufung zum Landgericht und anschließend Revision zum OLG Düsseldorf ein (Urteil vom 2.Juni 2016. Az.: III-1 Ws 63/16).
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