Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Zur gesundheitlichen Eignung eines Beamten auf Probe
Zur gesundheitlichen Eignung eines Beamten auf Probe
Der FallEine Beamtin auf Probe befand sich während der Probezeit nach der Geburt ihrer Kinder über einen Zeitraum von sechs Jahren in Mutterschutz, Erziehungsurlaub und Elternzeit, darüber hinaus war sie fast zwei Jahre dienstunfähig erkrankt, weshalb ihr Dienstherr die Probezeit um insgesamt zwei Jahre verlängert hat. Am Ende der verlängerten Probezeit ist die Beamtin wegen nicht zuverlässig festgestellter gesundheitlicher Eignung entlassen worden. Ihrer hiergegen erhobene Klage ist vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 29.6.2009 (Az.: VG 7 A 147.08) stattgegeben worden, aber auf Berufung des Dienstherrn vom OVG Berlin-Brandenburg vom 5.9.2011 (Az.: OVG 6 B 20.09) zurückgewiesen worden. Ihrer Revision hat das BVerwG entsprochen und das OVG mit Urteil vom 30.10.2013 (Az.: 2 C 16/12) angewiesen, fehlende tatsächliche Feststellungen nachzuholen und sodann erneut und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des BVerwG neu zu entscheiden.
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