Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Zum Begriff der Abordnung
Zum Begriff der Abordnung
Der FallEin Schulamtsdirektor ist wegen Störung des Betriebsfriedens für einen Zeitraum von drei Jahren vom staatlichen Schulamt an die Bezirksregierung abgeordnet worden. Hiergegen hat sich der Beamte mit der Begründung gewandt, die Maßnahme sei unbegründet und mit dem Charakter einer Abordnung unvereinbar. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dem Antrag mit Beschluss vom 4.7.2015 (Az.: 1 L 412/14) stattgegeben.
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