Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Zum Umfang des Akteneinsichtsrechts eines Beamten
Zum Umfang des Akteneinsichtsrechts eines Beamten
Der FallEine Beamtin beantragt bei ihrer Behörde, ihr Einsichtnahme in eine E-Mail zu gewähren, die ihre Vorgesetzte mit der Nennung erheblicher dienstlicher Auffälligkeiten an das Personalreferat gesandt hat. Nachdem die Behörde die Einsichtnahme abgelehnt hat, hat die Beamtin um gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Sowohl das VG Köln (Az.: 15 L 1442/14) als auch das OVG Münster (Beschluss vom 7.1.2015, Az.: 1 B 1260/14) haben ihrem Antrag entsprochen.
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