Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Die Panne im Abitur und das Auskunftsrecht der Presse
Die Panne im Abitur und das Auskunftsrecht der Presse
In der zentralen hessischen Abiturprüfung im Fach Mathematik im Jahr 2009 war eine Aufgabe wegen einer missverständlichen Aufgabenstellung nur schwer lösbar. Den betroffenen Schülern wurde ein Nachschreibetermin angeboten und die jeweils bessere Arbeit gewertet.Das Hessische Kultusministerium (HKM) hat dem Wunsch einer Boulevardzeitung nach Bekanntgabe der für diese Panne verantwortlichen Mitarbeiters des HKM nicht entsprochen. Der Klage auf Auskunftserteilung hat das VG Wiesbaden mit Urteil vom 9.5.2011 (Az.: 5 U 700/09 Wi) stattgegeben, auf die hiergegen eingelegte Berufung des Landes Hessen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HVGH, Az.: 8 A 1303/11) das Urteil des VG aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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