Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Anmerkungen zum Urteil des BVerfG vom 12. Juni 2018
Anmerkungen zum Urteil des BVerfG vom 12. Juni 2018
In verschiedenen Bundesländern haben immer wieder Lehrkräfte im Beamtenverhältnis an Arbeitskampfmaßnahmen einer Gewerkschaft teilgenommen und sind deshalb wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst von ihren Dienstherren mit Sanktionen belegt worden.
Nunmehr hat nach einer Reihe von Entscheidungen verschiedener Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Az.: 2 BvR 1738/12, zum Streikrecht von Beamten eine richtungweisende Entscheidung getroffen.
Nunmehr hat nach einer Reihe von Entscheidungen verschiedener Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Az.: 2 BvR 1738/12, zum Streikrecht von Beamten eine richtungweisende Entscheidung getroffen.
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