Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Verbot einer Schülerzeitung
Verbot einer Schülerzeitung
An einem Gymnasium werden zwei Schülerzeitungen unabhängig voneinander herausgegeben. Vor dem Erscheinen der zweiten Ausgabe hat der Schulleiter den Vertrieb der zweiten Schülerzeitung mit der Begründung untersagt, dass an der von ihm geleiteten Schule keine zwei Schülerzeitungen erscheinen dürften.Dem hiergegen beim Verwaltungsgericht München gestellten Antrag auf einstweilige Zulassung der Verteilung der Zeitung wurde vom VG München mit Beschluss vom 2.12.2011 (M 3 E 11.5539) stattgegeben.
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