Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung
Eine Schulleiterin steht unter dem Verdacht des Alkoholmissbrauchs. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde hat eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet zwecks Überprüfung der Dienstfähigkeit der Schulleiterin und diese Anordnung wegen ihrer besonderen Dringlichkeit für sofort vollziehbar erklärt. Der hiergegen erhobene Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs ist sowohl vom Verwaltungsgericht Gießen (Beschluss vom 29.6.2004, Az.: 5 G 1883/04) als auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 21.9.2004, Az.: 1 TG 2216/04) als unbegründet zurückgewiesen worden.
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