Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Novelle des Beamtenstatusgesetzes: Sind Tattoos, Piercings und Bärte keine reine Privatangelegenheit mehr?
Novelle des Beamtenstatusgesetzes: Sind Tattoos, Piercings und Bärte keine reine Privatangelegenheit mehr?
Beamtinnen und Beamte sind – wie andere natürliche Personen auch – Träger von Grundrechten. Zu diesen Rechten gehört die grundsätzliche Befugnis zur Wahl eines eigenen äußeren Erscheinungsbildes, insbesondere die Gestaltung des eigenen Körpers und das Tragen bestimmter Kleidungsstücke. Diese Rechtspositionen ist Ausdruck verschiedener Grundrechte. Zu nennen in diesem Zusammenhang sind:
• Art. 2 Abs. 1 GG – Freie Entfaltung der Persönlichkeit
• Art. 2 Abs.2 GG – Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
• Art. 4 Abs.1 GG – Religionsfreiheit
Im Fokus dieses Beitrags steht eine Novelle des § 34 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), der nun erstmals eine einfach-gesetzliche Grundlage durch Parlamentsgesetz zur Regelung des äußeren Erscheinungsbildes, insbesondere das Tragen von Tätowierungen (Tattoos) von Beamtinnen und Beamten geschaffen hat.
Jetzt durchstarten mit
RAAbits Online!
Entdecken Sie die Vorteile von RAAbits Online und setzen Sie diese oder eine andere von über 7500 Unterrichtseinheiten direkt in Ihrer nächsten Stunde ein.
Neugierig geworden?
Jetzt 14 Tage gratis testen und alle Inhalte dieser Unterrichtseinheit entdecken.
Sie sind bereits Kunde?
Melden Sie sich an, um diese Unterrichtseinheit herunterzuladen oder in Ihrer Ablage zu speichern.