Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Trotz „Corona-Gefährdung“ Präsenzunterricht? – privat- vs. amtsärztliches Attest
Trotz „Corona-Gefährdung“ Präsenzunterricht? – privat- vs. amtsärztliches Attest
Kann eine Lehrkraft trotz Attest verpflichtet werden, im Präsenzunterricht zu unterrichten? Gilt ein privatärztliches Attest gleichermaßen, wie das amtsärztliche?
Schleswig-Holstein hat mit dem Ende der diesjährigen Sommerferien am 10. August 2020 den Regelschulbetrieb wieder aufgenommen. Zahlreiche Lehrkräfte, die während der ersten Phase der Corona-Pandemie wegen „Coronagefährung“ nicht unterrichten mussten, werden nunmehr aufgefordert, eine etwaige Gesundheitsgefährdung amtsärztlich nachzuweisen zu lassen. Eine Lehrkraft, die der Risikogruppe zuzuordnen ist, klagte gegen diesen Beschluss. Der Beitrag wirft einen Blick auf die geltende Rechtslage.
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