Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Schülernotbetreuung trotz Schulschließung
Schülernotbetreuung trotz Schulschließung
In Deutschland sind – rechtstechnisch in jedem Bundesland gesondert, aber inhaltlich im Wesentlichen gleich – Schulschließungen zum Schutz vor einer Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus) angeordnet. Sie werden begleitet von landesrechtlichen Regelungen zur Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern in den Schulgebäuden. Welche das sind und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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