Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Gefahren und Straftaten bei Schulfesten
Gefahren und Straftaten bei Schulfesten
Aus Anlass des 20. Jahrestages des Bestehens des Friedrich-Ebert-Gymnasiums findet am Freitag ein Schulfest statt. Nach den offiziellen Feierlichkeiten mit dem künstlerisch-pädagogischen Rahmenprogramm ist am Abend eine Party geplant, bei der neben den oberen Jahrgängen auch alle Ehemaligen eingeladen sind und bei der drei Schulbands „on stage“ spielen. Das Organisationskomitee ist mit zwei Lehrern und acht Schülern unterschiedlicher Stufen besetzt.Während der ausgelassenen Abendfeier wird von einigen (auch ehemaligen) Schülern nicht unerheblich Alkohol konsumiert, auch wenn ihnen kein Alkohol ausgeschenkt wird. Gegen 02.15 Uhr kommt es zwischen Schülern der Klasse 12 und einigen Schülern des benachbarten Stadtgymnasiums zu einer Prügelei auf dem Schulhof. Einige Beteiligte flüchten blutend ins Schulgebäude. Ein Schüler ruft über den Notruf die Polizei und den Rettungsdienst.Am nächsten Tag ist die Schlägerei beim Schulfest die Titelschlagzeile in allen Zeitungen. Bei whats-app, facebook und twitter wird es heftig diskutiert und kritisiert. Es sind auch einige unschöne Fotos eingestellt.Die Schulleitung fragt sich: War so etwas vermeidbar? Wie kann künftig angemessen auf das mögliche Alkohol-/Drogenproblem im Schulbereich reagiert werden? Wann sollte die Polizei eingeschaltet werden?
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