Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Schule, Drogen und Polizei
Schule, Drogen und Polizei
Der 16-jährige Dennis hat sich mit seinem Freund Justin in den Niederlanden Marihuana besorgt - „zur Entspannung“ vom Schulstress und den ständigen Streitereien seiner sich gerade trennenden Eltern - um „eben einfach ‘mal abzuchillen“. Seiner Mitschülerin Lisa aus der 10. Klasse bietet er in der Pause an, „es sich nach der Schule bei ihm zu Hause mit ein bisschen „Gras“ gemütlich zu machen“. Das Zeug „dröhne am besten in der Bong“, meint er grinsend. Lisa hat keine Lust auf Dennis und Drogen. Sie berichtet dem Klassenlehrer von Dennis’ Einladung. Ihr gefällt seine „Scheißegal-Einstellung“ überhaupt nicht. Dem Klassenlehrer, Herrn B, ist Dennis Leistungsabfall nicht entgangen. Er spricht ihn auf den Marihuana-Konsum an. Dennis streitet jedoch alles ab.Daher versucht Herr B sogleich, Dennis Mutter zu erreichen – leider erfolglos. So stellt sich die Frage: Was sollte der Klassenlehrer jetzt tun?Fortschreibung des Sachverhaltes:Am nächsten Tag erfährt Herr B, dass Dennis mit Justin im Stadtpark beim Rauchen eines Joints von der Polizei erwischt wurde. Bei der Kontrolle wurden in Dennis Rucksack weitere 5 Gramm Marihuana sichergestellt. Daraus ergibt sich die Frage, inwieweit sich Dennis strafbar gemacht hat.
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