Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Sind Lehrkräfte über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, so droht oftmals ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis oder sogar aus dem Öffentlichen Dienst. Um dies zu vermeiden, hat der Bundesgesetzgeber mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html) ein Instrument zur Rehabilitation und Prävention geschaffen. Der Beitrag stellt die inhaltlichen Möglichkeiten und den Verfahrensablauf eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements dar.
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