Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Umgang mit fehlerhaften Verwaltungsakten und ihrer Korrektur
Umgang mit fehlerhaften Verwaltungsakten und ihrer Korrektur
Dem Schüler M ist antragsgemäß gestattet worden, eine andere als die zuständige Grundschule besuchen zu dürfen.Unter welchen Voraussetzungen kann die zuständige Schulaufsichtsbehörde diese Entscheidung später rückgängig machen?
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