Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Umfänglicher Schutz für Kinder und Jugendliche
Umfänglicher Schutz für Kinder und Jugendliche
Ein 12-jähriger Schüler wurde von Mitschülern, die sich zu sexuellen Handlungen in der Toilette eines nahe gelegenen Restaurants verabredet hatten, als Zuschauer „eingeladen“. Heimlich machte er vom Geschehen Videoaufnahmen und stellte diese dann gegen den Willen der Beteiligten ins Internet.Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hatte sich am 18.05.2009 (Az.: 7 ZB 08.1801) damit zu befassen und über die Rechtmäßigkeit der angedrohten Entlassung des Schülers aus der Schule zu befinden.Ist der Schüler strafmündig? Welcher strafrechtliche Schutz greift in diesem Fall nach dem Strafgesetzbuch (StGB)? Welche Maßnahmen kann die Schule einleiten?
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