Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Schutz persönlicher Daten nach der EU-DSGVO
Schutz persönlicher Daten nach der EU-DSGVO
Sie werden von Lehrerinnen und Lehrern mit der Frage konfrontiert, ob die Nutzung von Social Media-Plattformen neben dem privaten Bereich auch im Rahmen des schulischen Alltags zulässig ist. Die Praktiken in den einzelnen Bundesländern sowie Schulen sind unterschiedlich.
Doch ganz gleich, ob man diese Plattformen nur privat oder auch dienstlich nutzt, ist zu bedenken: Alle Social Media-Plattformen, sei es Facebook oder Instagram, haben nur ein Ziel – von den Nutzern möglichst viele Daten, Bilder und Erlebnisse in Echtzeit zu erhalten. Damit schließen sich Social Media-Plattformen und Datenschutz für Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Erfüllung dienstlicher Aufgaben so gut wie aus. In der Regel sehen das Schulaufsichtsbehörden genauso.
Die folgenden Hinweise sollen Ihnen über bestehende Regelungen hinaus mehr Sicherheit bei der Nutzung von Social Media-Plattformen und den erforderlichen Datenschutz geben.
Doch ganz gleich, ob man diese Plattformen nur privat oder auch dienstlich nutzt, ist zu bedenken: Alle Social Media-Plattformen, sei es Facebook oder Instagram, haben nur ein Ziel – von den Nutzern möglichst viele Daten, Bilder und Erlebnisse in Echtzeit zu erhalten. Damit schließen sich Social Media-Plattformen und Datenschutz für Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Erfüllung dienstlicher Aufgaben so gut wie aus. In der Regel sehen das Schulaufsichtsbehörden genauso.
Die folgenden Hinweise sollen Ihnen über bestehende Regelungen hinaus mehr Sicherheit bei der Nutzung von Social Media-Plattformen und den erforderlichen Datenschutz geben.
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