Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Voraussetzungen schaffen
Voraussetzungen schaffen
In der Schule fallen im Rahmen der Aufgabenerfüllung vielfältige personenbezogene Daten von Eltern, Schülern und Lehrern an, z. B. die Namen der Schüler, Kontaktdaten der Eltern, Adressen der Lehrkräfte, Zeugnisse und dgl. Diese Daten können an der Schule z. B. mittels eines Schulverwaltungs-, Stundenplan-, Vertretungsplan- und Zeugnisprogramms sowie einer E-Learningplattform
oder Programmen zur Kompetenzanalyse verarbeitet werden. Dabei sind besondere Vorschriften zu beachten, die in den Landesdatenschutzgesetzen und den entsprechenden Ausführungsregelungen festgehalten sind. Nun tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) hinzu, die seit 25. Mai 2018 verbindlich anzuwenden ist.
Was müssen Sie bei der Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachten?
oder Programmen zur Kompetenzanalyse verarbeitet werden. Dabei sind besondere Vorschriften zu beachten, die in den Landesdatenschutzgesetzen und den entsprechenden Ausführungsregelungen festgehalten sind. Nun tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) hinzu, die seit 25. Mai 2018 verbindlich anzuwenden ist.
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