Ratgeber Lehrerleben Lehrerwissen A bis Z Rechte der Lehrkräfte
Rechte der Lehrkräfte
Aufgrund des in Klassenarbeiten festgestellten schlechten Leistungsstandes einer Klasse hat ein Schulleiter einer Sekundarschule eine Englischlehrerin angewiesen, ihm ab sofort ihre Unterrichtsvorbereitungen für den Unterricht mit geplantem Entwurf und ggf. Tafelbild vorher rechtzeitig zukommen zu lassen. Der dagegen gerichtete Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bleibt in zwei Instanzen erfolglos. Die pädagogische Freiheit eines Lehrers begründet kein Abwehrrecht gegen eine ihm erteilte Weisung seines Schulleiters, die dieser im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages erteilt. Eine derartige Weisung ist kein Verwaltungsakt.
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