Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Vorbereitung und Durchführung einer Abiturfeier unter Beachtung der Bestimmungen des Jugendschutzes
Vorbereitung und Durchführung einer Abiturfeier unter Beachtung der Bestimmungen des Jugendschutzes
Der Abschlussjahrgang des Gymnasiums in der Kreisstadt N. beschließt, die Organisation einer Abiturfeier in Angriff zu nehmen, und bittet um Beratung durch die Schulleitung. Neben der förmlichen Abiturentlassungsfeier bei der Zeugnisausgabe am Morgen in der Aula möchten die 180 Abiturienten noch eine Abendparty mit Programm und Musik aus einer Musikanlage geben, zu der noch drei Freunde kommen dürfen. Die Einladungen werden per Facebook an die Freunde verschickt.Sie möchten die Aula nicht zur Verfügung stellen, sagen jedoch ihre Unterstützung bei der Organisation der Veranstaltung zu. Die Abifeier findet um 20:00 Uhr in der Gemeindehalle statt.Kurz nach Mitternacht hört man Schreie aus der Damentoilette. Eine Abiturientin stürzt in Panik heraus: „Die Anna-Lena liegt bewusstlos in der Toilette!“ Der herbeigerufene Notarzt verbringt Anna-Lena ins Krankenhaus. Dort wird die 17-Jährige stabilisiert und ausgenüchtert. Ein durchgeführter Alkoholtest zeigt einen Wert von 2, 1 Promille, kein ungewöhnlicher Wert beim „Binge-Drinking“.Anna-Lenas Eltern machen Ihnen als Schulleiter in einem Telefonat Vorwürfe, sich auf die Einhaltung des Jugendschutz- und Gaststättengesetzes durch die Veranstalter und die Aufsicht führenden Eltern verlassen zu haben.Sind diese Vorwürfe gerechtfertigt?
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