Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Nutzung und Verwertung von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst
Nutzung und Verwertung von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst
Anlässlich des Tages der offenen Tür wurde an der Schule X ein Theaterstück aufgeführt und allen Eltern und Gästen ein Lied aus einem Liederbuch als Handzettel überreicht, um allen die Möglichkeit zu geben, am Ende mitzusingen.Der Schule wurde durch die Verwertungsgesellschaft der Vorwurf gemacht, Urheberrechte im Sinne des § 53 UrhG Abs. 3 verletzt zu haben, indem über die Zwecke des Unterrichtsgebrauchs hinaus Vervielfältigungen in großer Anzahl angefertigt wurden.Es stellten sich die Fragen: Dürfen aus Büchern in beliebiger Anzahl Vervielfältigungsstücke gefertigt werden? Wurden Urheberrechte verletzt?Können Verwertungsgesellschaften Kosten anmahnen, wenn die Vervielfältigungsstücke den Eltern bzw. Gästen kostenlos übergeben wurden?
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