Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Anmerkungen zur rechtlichen Einordnung
Anmerkungen zur rechtlichen Einordnung
Eine Schule hat mit der für sie zuständigen Schulaufsichtsbehörde nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Schulinspektion eine Zielvereinbarung abgeschlossen.Womit muss der Schulleiter bei Nichterfüllung dieser Vereinbarung rechnen?
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