Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Schulrecht
Schulrecht
Immer dann, wenn eine Schule eine für einen Schüler und seine Eltern belastende Entscheidung trifft, die einen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG darstellt (z. B. bei Zurückstellungen, Nichtversetzungen oder Ordnungsmaßnahmen), sind die Eltern oder der volljährige Schüler selbst berechtigt, diese Entscheidungen mit dem formalisierten Rechtsbehelf des Widerspruchs gemäß §§ 68 ff VwGO anzufechten und durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.In diesem Beitrag werden die für die Durchführung eines solchen Widerspruchsverfahrens zwingend erforderlichen Verfahrensvoraussetzungen sowie die möglichen Entscheidungen beschrieben.
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