Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Einhaltung von Datenschutz und Urheberrecht
Einhaltung von Datenschutz und Urheberrecht
Die Arbeit mit Lernplattformen (z. B. Moodle, lo-net2; myschool, Fronter etc.) findet im Internet statt und ist somit u. U. weltweit einsehbar. Sie setzt regelmäßig die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten voraus, wobei die juristischen Vorgaben des Datenschutzes zu beachten sind. Beim Einsatz von Plattformen im Unterricht liegt die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Schule als speichernde Stelle und somit letztendlich beim Schulleiter.Über das Internet kann auf urheberrechtlich geschützte Werke (Musik, Bilder, Texte) zugegriffen werden, somit ist das Urheberrecht zu beachten. Dabei ist es unerheblich, ob der Server über den der Zugriff erfolgt, in der Schule selbst untergebracht ist, oder ob die Datenverarbeitung im Auftrag, d. h. über den Schulträger, oder einen kommerziellen Anbieter erfolgt.
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