Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Was unbedingt zu beachten ist
Was unbedingt zu beachten ist
Sie beabsichtigen, die Schulhomepage umzubauen. Anlass könnte das neu beginnende Schuljahr sein. Da seit Mai 2018 die EU-DSGVO gilt, ist sie die rechtliche Grundlage auch für die Gestaltung der Homepage. Um eventuelle Rechtsverstöße zu vermeiden, gilt es besonders darauf zu achten, dass die Angaben im Impressum der Schulhomepage richtig und vollständig sind und die Aufgaben des Auftragsdatenverarbeiters, bei dem die Schulhomepage verwaltet (gehostet) wird, eindeutig definiert werden. Weiterhin gilt es dafür zu sorgen, dass die Persönlichkeitsrechte von Personen, deren Fotos und Videoaufzeichnungen auf der Homepage veröffentlicht sind oder werden sollen, beachtet werden.
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